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Amtliche Bescheinigung: festgestellte Grenzen | Wuppertal

https://www.wuppertal.de/vv/produkte/102/Amtliche_Bescheinigung_festgestellte_Grenzen.php

Eine Grundstückgrenze ist festgestellt, wenn ihre Lage in der Örtlichkeit ermittelt wurde (Grenzermittlung) und diese Lage von den Beteiligten (Eigentümer und Grenznachbarn) anerkannt wurde. Ob dies der Fall ist, kann in einer Bescheinigung dokumentiert werden.
das Katasteramt oder einen Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur markiert; z.B.