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Mediendienste – Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband e.V.

https://www.dbsv.org/mediendienste.html

Teilhabe an Kultur und Informationen ist ein zentrales Menschenrecht. Damit blinde und sehbehinderte Menschen dieses Recht wahrnehmen können, müssen audio-visuelle Medien, also zum Beispiel das Fernsehen, Radio oder Streamingdienste, barrierefrei sein. Die EBU hat erfolgreich durchgesetzt, dass die europäischen Vorgaben für diese Mediendienste seit 2018 mehr Barrierefreiheit fordern.
Dokumente der EU Institutionen Europäische Union – AVMD-Richtlinie 2018/1808 – 11/18 (Link

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