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BMV – Weltfunkkonferenz – World Radiocommunication Conference (WRC)

https://www.bmv.de/SharedDocs/DE/Artikel/DG/weltfunkkonferenz.html

Die Sicherstellung einer zweckmäßigen und störungsfreien Nutzung des Funkfrequenzspektrums durch alle Funkdienste erfordert einen zielgerichteten, wirtschaftlichen und rationellen Umgang mit der Ressource Frequenz. Aufgrund der physikalischen Eigenschaften elektromagnetischer Wellen sind weltweite Festlegungen hierfür sinnvoll. Diesem Ziel ist vorrangig die Vollzugsordnung für den Funkdienst (Radio Regulations) gewidmet, welche sowohl Regelungen als auch Zuweisungen von Frequenzen an einzelne Funkdienste auf internationaler Ebene enthält.
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BMV – Überblick über die Kraftfahrzeugkennzeichen

https://www.bmv.de/SharedDocs/DE/Artikel/StV/Strassenverkehr/ueberblick-ueber-die-kraftfahrzeugkennzeichen.html

Das Kraftfahrzeugkennzeichen (Kfz-Kennzeichen), umgangssprachlich auch Nummernschild genannt, teilt die Zulassungsbehörde (Kfz-Zulassungsstelle) dem Fahrzeug zu. Es besteht aus einem Unterscheidungszeichen für den Verwaltungsbezirk und einer Erkennungsnummer. Mehr als insgesamt acht Stellen auf einem Kennzeichen sind unzulässig. Fahrzeuge der Bundes- und Landesorgane, des Diplomatischen Corps und bevorrechtigter Internationaler Organisationen erhalten besondere Kennzeichen; die Erkennungsnummern dieser Fahrzeuge bestehen nur aus Zahlen; die Zahlen dürfen nicht mehr als sechs Stellen haben.
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BMV – Überblick über die Kraftfahrzeugkennzeichen

https://www.bmv.de/SharedDocs/DE/Artikel/StV/Strassenverkehr/ueberblick-ueber-die-kraftfahrzeugkennzeichen.html?nn=76046

Das Kraftfahrzeugkennzeichen (Kfz-Kennzeichen), umgangssprachlich auch Nummernschild genannt, teilt die Zulassungsbehörde (Kfz-Zulassungsstelle) dem Fahrzeug zu. Es besteht aus einem Unterscheidungszeichen für den Verwaltungsbezirk und einer Erkennungsnummer. Mehr als insgesamt acht Stellen auf einem Kennzeichen sind unzulässig. Fahrzeuge der Bundes- und Landesorgane, des Diplomatischen Corps und bevorrechtigter Internationaler Organisationen erhalten besondere Kennzeichen; die Erkennungsnummern dieser Fahrzeuge bestehen nur aus Zahlen; die Zahlen dürfen nicht mehr als sechs Stellen haben.
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