Acipenser sturio | BFN https://www.bfn.de/artenportraits/acipenser-sturio
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Mit der Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes im Jahr 2010 wurden nahezu sämtliche Vorschriften des Bundesnaturschutzgesetzes auf den Bereich der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) und des Festlandsockels erstreckt. Nicht nur in den Küstengewässern, sondern auch in den küstenfernen Meeresbereichen gelangt das Naturschutzrecht damit nach Maßgabe des UN-Seerechtsübereinkommens zur Anwendung (vgl. § 56 Abs. 1 BNatSchG).
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Das Monitoring gentechnisch-veränderter Organismen (GVO) dient dazu, schädliche Auswirkungen dieser auf Natur, Umwelt und menschliche Gesundheit zu erfassen, um frühzeitig Gegenmaßnahmen ergreifen zu können. Gesetzliche Grundlage bilden dafür die EU-Freisetzungsrichtlinie 2001/18/EG und das nationale Gentechnikgesetz (GenTG), wodurch Antragstellende zur Erarbeitung und Umsetzung eines Monitorings verpflichtet werden. Das BfN ist als Benehmensbehörde in den Vollzug des Gentechnikgesetzes eingebunden. Es bewertet die mit den Zulassungsanträgen einzureichenden Monitoringpläne und die nach Marktzulassung vorzulegenden Monitoringberichte aus naturschutzfachlicher Sicht. Zur Sicherstellung einer aussagekräftigen und effektiven Beobachtung von schädlichen Auswirkungen und auch um Fehlstellen in den Monitoringplänen zu identifizieren, werden naturschutzfachliche Monitoringkonzepte und -methoden entwickelt bzw. angepasst oder optimiert.
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Die Solarenergie ist eine wesentliche Säule der Energiewende. Neben Dachflächen spielen auch Freiflächensolaranlagen eine wichtige Rolle beim Ausbau. Studien gehen von einem Flächenbedarf für Solarparks von bis zu 280.000 Hektar im Jahr 2040 aus. Darüber hinaus benötigen aber auch Lebens- und Futtermittelerzeugung sowie Erhalt und Förderung der biologischen Vielfalt Flächen in der Landschaft. Wie können Synergien zwischen dem Ausbau der Solarenergie und dem Naturschutz geschaffen werden? Das Bundesamt für Naturschutz beantwortet dazu die wichtigsten Fragen.
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