Rhein mit Köln und Siegmündung | BFN https://www.bfn.de/bedeutsame-landschaft/rhein-mit-koeln-und-siegmuendung
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Mit der politischen und gesellschaftlichen Aufmerksamkeit für die Bedeutung von Stadtnatur sind Begriffe und Konzepte in den Fokus gerückt, die unterschiedliche Perspektiven und Zielstellungen repräsentieren. Sie bieten verschiedene Ansätze und inhaltliche Schwerpunkte zur Entwicklung, Planung und Sicherung urbaner grüner Infrastruktur.
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In Deutschland kommen 281 heimische Tier- und Pflanzenarten der Anhänge II, IV und V der FFH-Richtlinie sowie nahezu 100 Arten des Anhangs I der Vogelschutzrichtlinie vor. Sie unterliegen je nach Anhang unterschiedlichen Schutzvorschriften.
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Nach festgestellten Defizite bei der Gebietsmeldung durch die EU-Kommission wurden in einem bilateralen Gespräch zwischen der EU-Kommission und Deutschland die Nachmeldeabsichten der Bundesländer auf Vollständigkeit überprüft.
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In der Europäischen Union sorgen zwei Richtlinien unter anderem für den Schutz wildlebender Tier- und Pflanzenarten. Die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) hat die Erhaltung der biologischen Vielfalt auf dem Gebiet der EU-Staaten zum Ziel. Die in den Anhängen dieser Richtlinien aufgeführten Arten und ihre Lebensräume sollen in einen günstigen Erhaltungszustand gebracht werden. Die Vogelschutzrichtlinie dient dem Schutz der europäischen Vogelbestände und ihrer Lebensräume. Ein Mittel ist dabei die Ausweisung von Schutzgebieten.
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Alle Informationen über die Ein- und Ausfuhr von Jagdtrophäen gemäß des Washingtoner Artenschutzübereinkommen (CITES).
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