Auskunftsrecht betroffener Personen gegenüber Arztpraxen | datenschutz.hessen.de https://datenschutz.hessen.de/datenschutz/gesundheitswesen/auskunftsrecht-betroffener-personen-gegenueber-arztpraxen
Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit stellt ein Muster zur Erteilung von Auskünften nach Art. 15 DS-GVO zur Verfügung.
b) Kosten, Frist und Form der Auskunftserteilung Die Auskunft ist unentgeltlich