Schutz der Patientendaten bei Schließung von Krankenhäusern | datenschutz.hessen.de https://datenschutz.hessen.de/datenschutz/gesundheitswesen/schutz-der-patientendaten-bei-schliessung-von-krankenhaeusern
Der hessische Gesetzgeber hat im Hessischen Krankenhausgesetz eine neue Regelung geschaffen, um den Datenschutz von Patientenakten im Falle einer Insolvenz von Krankenhäusern besser zu gewährleisten.
B. § 630 f Abs. 3 BGB) und berufsrechtlicher Aufbewahrungspflichten sicher verwahrt