Rechte der Betroffenen bei Meldebehörden | datenschutz.hessen.de https://datenschutz.hessen.de/datenschutz/kommunen/rechte-der-betroffenen-bei-meldebehoerden
Kommunale Meldebehörden haben die in ihrem Zuständigkeitsbereich wohnhaften Personen zu registrieren, um deren Identität und deren Wohnungen feststellen und nachweisen zu können.
B. Gruppe der Erstwähler).