Reduktion tierarzneimittelhaltiger Sperrmilch | Umweltbundesamt https://www.umweltbundesamt.de/node/60457
Sperrmilch darf nicht in den Handel gelangen. Darunter fällt sowohl Kolostrum als auch Milch, die während der Behandlung mit Tierarzneimitteln und der darauffolgenden Wartezeit gemolken wird. Das sind bis zu vier Prozent der gesamten erzeugten Milchmenge. Die Entsorgung von Sperrmilch ist für Landwirtinnen/-wirte ein Dilemma, da die vorhandenen Möglichkeiten entweder Tiere
Außerdem gehen der Landwirt und die Landwirtin kein Risiko für die Tiere ein.