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Führerschein: EU/EWR Ausländische | Wuppertal

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Führerscheine aus EU- oder EWR-Staaten berechtigen zum Führen eines Kraftfahrzeugs in Deutschland. Ein Umtausch des Führerscheines ist im Regelfall nicht erforderlich. Bei drohendem Ablauf oder Ungültigkeit Ihrer ausländischen Fahrerlaubnis können Sie auf Antrag eine deutsche Fahrerlaubnis der entsprechenden Klasse erhalten.
nach den geltenden gesetzlichen Regelungen, insbesondere nach der am 25.05.2018 in Kraft