LGBL 138/2001 – Voraussetzungen, unter denen Personen als begünstigt für in Wien gelegene Baulichkeiten, welche gemäß Schillingeröffnungsbilanzgesetz neu zu bewerten waren, bei Überlassung von Wohnungen in Miete anzusehen sind https://www.wien.gv.at/recht/landesrecht-wien/landesgesetzblatt/jahrgang/2001/html/lg2001138.htm
Dezember 1981 den gemäß § 58 Abs. 3 Z 2 des Mietrechtsgesetzes außer Kraft getretenen