Rechtliche Grundlagen des Wiener Landesgesetzblattes https://www.wien.gv.at/recht/landesrecht-wien/landesgesetzblatt/rechtlich.htm
Verlautbarungen im Landesgesetzblatt für Wien ihrem Inhalt nach rechtsverbindende Kraft
Verlautbarungen im Landesgesetzblatt für Wien ihrem Inhalt nach rechtsverbindende Kraft
Die Stadt Wien sorgt für sichere Straßenverhältnisse bei Schnee und Eis: Zuständigkeit, Organisation und Ausnahmen der Zuständigkeit der MA 48.
prognostizierten weiteren Schneefällen können die Kurzparkzonen von der MA 48 außer Kraft
15 Millionen Quadratmeter wird die Stadt in den nächsten Jahren schaffen. Einen zentralen Anteil daran wird der bisher als „Wienerwald Nordost“ bekannte Norbert-Scheed-Wald in der Donaustadt einnehmen.
Norbert Scheed: Ideengeber, treibende Kraft und Namenspatron Die Idee für das Zukunftsprojekt
Die Rettung von 4 Störarten in der Donau ist das Ziel des 2022 gestarteten internationalen EU-Projekts LIFE-Boat 4 Sturgeon.
Die verbleibenden 4 Arten können sich aus eigener Kraft nicht erholen.
Gesetze und Richtlinien zur Antidiskriminierung auf EU-Ebene, Bundesebene und Landesgesetze sowie Informationen zu Schadenersatz und Strafbarkeit.
September 2004 in Kraft.
Datenschutz beim Magistrat der Stadt Wien – Betroffenenrechte
Mai 2018 in Kraft getreten ist, bringt neue Rechte und Pflichten für alle Beteiligten
Inhaltliche und technische Verantwortung, Urheberrecht, Haftung usw. von wien.gv.at
partner liegen, würde eine Haftungsverpflichtung ausschließlich in dem Fall in Kraft
Datenschutz beim Magistrat der Stadt Wien – Betroffenenrechte
Mai 2018 in Kraft getreten ist, bringt neue Rechte und Pflichten für alle Beteiligten
Verfahren auf Durchführung von notwendigen Erhaltungs- oder Verbesserungsarbeiten.
des Betriebes von Gemeinschaftsanlagen zur Neueinführung oder Umgestaltung, die kraft
Von den Verpflichtungen der Natura 2000-Richtlinien sind insbesondere die Bereiche Naturschutz, Jagd und Fischerei berührt – Rechtliche Bestimmungen, Nennung von Gebieten, Bewahrung des günstigen Erhaltungszustandes
sogenannte Verschlechterungsverbot der Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie in Kraft