LGBl 11/1999 – Vereinbarung zwischen dem Bund, den Ländern und den Gemeinden betreffend die Koordination der Haushaltsführung von Bund, Ländern und Gemeinden (Österreichischer Stabilitätspakt) https://www.wien.gv.at/recht/landesrecht-wien/landesgesetzblatt/jahrgang/1999/html/lg1999011.htm
Wenn keine Einigung erzielt wird, bleiben die bestehenden Quoten in Kraft.