Fluggastrechte auf einen Blick: Wann habe ich welchen Anspruch? | Verbraucherzentrale.de https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/reise-mobilitaet/unterwegs-sein/fluggastrechte-auf-einen-blick-wann-habe-ich-welchen-anspruch-10366
Ob Sie wegen Überbuchung zurückbleiben oder die Gesellschaft den Flug komplett streicht: Bei Flugärger winkt Ihnen als Ausgleich Bargeld – zwischen 125 bis 600 Euro. Bei längerem Aufenthalt am Flughafen oder am Reiseziel müssen sich die Fluggesellschaften unentgeltlich um Ihr Wohl kümmern.
Das regelt die Fluggastrechte-Verordnung, die seit Februar 2005 in Kraft ist.
