Inklusion im Umweltbundesamt | Umweltbundesamt https://www.umweltbundesamt.de/das-uba/das-uba-als-arbeitgeber/warum-uba/inklusion-im-umweltbundesamt
Inklusion (lateinisch „Enthaltensein“) bedeutet, dass alle Menschen selbstbestimmt am gesellschaftlichen Leben teilnehmen können. Bereits 2008 hat die Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen „Inklusion“ zum Menschenrecht für Menschen mit Behinderungen erklärt. Der Begriff der Inklusion geht dabei deutlich über den der Integration hinaus. Hier ein Überblick über
Es tritt in vier Stufen in Kraft, die im Zeitraum von 2017 bis 2023 realisiert werden