Klimarahmenkonvention und das Übereinkommen von Paris | Umweltbundesamt https://www.umweltbundesamt.de/node/12018
Im Jahr 1992 beschloss die internationale Staatengemeinschaft die Klimarahmenkonvention als globales Klimaschutzabkommen. Die Klimarahmenkonvention ist die völkerrechtliche Basis für weltweiten Klimaschutz und hat 198 Vertragsparteien inklusive der EU. Im Übereinkommen von Paris verpflichteten sich die Vertragsstaaten Anstrengungen zu unternehmen, um den Temperaturanstieg
UNFCCC) wurde 1992 in Rio de Janeiro von 154 Staaten unterzeichnet und trat 1994 in Kraft
