Tübinger Verpackungssteuer bleibt in Kraft – Universitätsstadt Tübingen https://www.tuebingen.de/pressemitteilungen/38784/39954.html
Die Tübinger Verpackungssteuer ist im Wesentlichen rechtmäßig. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute entschieden, nachdem die Universitätsstadt Tübingen Revision gegen das Normenkontrollurteil des Verwaltungsgerichtshofs Mannheim eingelegt hatte.
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