Stadt Münster: Besondere Rechtsdienstleistungen – Ortsrecht https://www.stadt-muenster.de/recht/ortsrecht/satzungen/detailansicht/satzungsnummer/61.18
finanziellen Ausgleichs 1.1 Rechtsgrundlagen sind Art. 3 Abs. 2 der am 03.12.2009 in Kraft
finanziellen Ausgleichs 1.1 Rechtsgrundlagen sind Art. 3 Abs. 2 der am 03.12.2009 in Kraft
eine Woche nach ihrer Verkündung im Amtsblatt für den Regierungsbezirk Münster in Kraft
§ 13 Diese Satzung tritt am 01.01.2013 in Kraft.
Massenzustromrichtlinie wurde per Beschluss des Rates der europäischen Union am 04.03.2022 in Kraft
§ 13 Inkrafttreten, Außerkrafttreten Diese Satzung tritt am 01.10.2023 in Kraft
§ 9 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am 01.01.2016 in Kraft.
Diese Wahlordnung tritt mit dem Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft
Münster und Enschede tagen gemeinsam 25.06.2025: Dank aus Rishon LeZion: „Gibt uns Kraft
§ 7 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am 01.01.2020 in Kraft.