Stadt Münster: Besondere Rechtsdienstleistungen – Ortsrecht https://www.stadt-muenster.de/recht/ortsrecht/satzungen/detailansicht/satzungsnummer/61.07
§ 4 Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. 1.
§ 4 Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. 1.
§ 5 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntgabe in Kraft.
ein neues Verfahren bei der Beantragung von Personalausweisen und Reisepässen in Kraft
ein neues Verfahren bei der Beantragung von Personalausweisen und Reisepässen in Kraft
in einer anderen Gemeinde, der/die bei Anmeldung des Erstwohnsitzes in Münster Kraft
setzt die damit verzahnte Regelung des Gebäudeenergiegesetzes (FAQ zum GEG) in Kraft
ein neues Verfahren bei der Beantragung von Personalausweisen und Reisepässen in Kraft
ein neues Verfahren bei der Beantragung von Personalausweisen und Reisepässen in Kraft
§ 10 Inkrafttreten Die Satzung tritt nach Beschlussfassung des Rates in Kraft.