Früh verheiratet – per Gesetz getrennt? https://www.mpg.de/16163256/mpipriv_jb_2020?c=150195
Das „Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen“ beschränkt sich nicht auf Deutschland, sondern spricht auch im Ausland rechtswirksam geschlossenen Ehen die Gültigkeit ab. Es ist allerdings fragwürdig, ob das mit dem Schutz der Ehe und des Kindeswohls vereinbar ist.
setzt das pauschal den von einem anderen Rechtssystem garantierten Status außer Kraft