Schülerausweise gelten weiter als Testnachweis, auch im Sport(verein) – LSVBW https://www.lsvbw.de/schuelerausweise-gelten-weiter/
Die Landesregierung verlängert die Regelung, dass Schülerausweise als Testnachweis – unter anderem für den Vereinssport – über den 1. Februar hinaus gelten.
Januar 2022 in Kraft tritt, auch die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske.
