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Artikel 46-49: Vertrag | kindersache

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Der Wortlaut aus der UN-Kinderrechtskonvention Artikel 46 Dieses Übereinkommen liegt für alle Staaten zur Unterzeichnung auf.   Artikel 47 Dieses Übereinkommen bedarf der Ratifikation. Die Ratifikationsurkunden werden beim Generalsekretär der Vereinten Nationen hinterlegt.
Ratifikations- oder Beitrittsurkunde beim Generalsekretär der Vereinten Nationen in Kraft

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