Artikel 46-49: Vertrag | kindersache https://www.kindersache.de/bereiche/kinderrechte/un-kinderrechtskonvention/artikel-46-49-vertrag
Der Wortlaut aus der UN-Kinderrechtskonvention Artikel 46 Dieses Übereinkommen liegt für alle Staaten zur Unterzeichnung auf. Artikel 47 Dieses Übereinkommen bedarf der Ratifikation. Die Ratifikationsurkunden werden beim Generalsekretär der Vereinten Nationen hinterlegt.
Ratifikations- oder Beitrittsurkunde beim Generalsekretär der Vereinten Nationen in Kraft