09.10.2020 Grüner Pfeil für Fahrradfahrende | Heidelberg https://www.heidelberg.de/7071_34581_34869_284696_1219308_1423251_2238947_1620390_1619614.html
Der grüne Pfeil auf einer Ampel erlaubt das Rechtsabbiegen für Autofahrende – auch wenn die Ampel auf Rot steht. Neu ist nun die Einführung des grünen Pfeils speziell für Radfahrende. Das zusätzliche Verkehrszeichen ermöglicht dem Radverkehr von einem Schutzstreifen, einem Radfahrstreifen oder einem Radweg trotz einer roten Ampel rechts abzubiegen. Radfahrende müssen zunächst bei Rot anhalten und dann die Verkehrslage prüfen. Wenn keine Gefahr für sie selbst oder andere besteht, dürfen sie rechts abbiegen. Der Vorteil ist, dass Radfahrende nicht länger auf die Weiterfahrt warten müssen und ihre Sicherheit erhöht wird, wenn sie nicht gleichzeitig mit Autos und Lastwagen abbiegen müssen.
die der Bundesrat im Februar 2020 verabschiedet hatte und die im April 2020 in Kraft