Detail | Stadt Hamm https://www.hamm.de/ortsrecht/satzungen/detail/241
Anwesenheits- und Meldepflicht werden durch diese Regelung nicht eingeschränkt oder außer Kraft
Anwesenheits- und Meldepflicht werden durch diese Regelung nicht eingeschränkt oder außer Kraft
6 Inkrafttreten (1) Diese Satzung tritt mit dem Tage nach der Bekanntmachung in Kraft
. § 2 Inkrafttreten, Außerkrafttreten Diese Satzung tritt am 01.01.2024 in Kraft.
September 1980 in Kraft.
. § 2 Inkrafttreten, Außerkrafttreten Diese Satzung tritt am 01.01.2024 in Kraft.
August 2010 in Kraft.
. § 10 Inkrafttreten Die Verwaltungsgebührensatzung tritt am 01.01.2002 in Kraft.
23,65 § 5 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft
. § 3 Diese Satzung tritt mit ihrer Bekanntmachung in Kraft.
. § 3 Diese Verordnung tritt am Tage nach der Veröffentlichung in Kraft.