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Eingliederungshilfe

https://www.gera.de/leben-in-gera/familien-kinder/kinder-und-jugendschutz/beratung-und-hilfe/eingliederungshilfe-fuer-seelisch-behinderte-kinder-und-jugendliche

Sollte Ihr Kind an einer seelischen Behinderung leiden, haben Sie die Möglichkeit, Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) – Achtes Buch (VIII) zu beantragen. Damit soll verhindert werden, dass die Teilhabe Ihres Kindes am Leben in der Gesellschaft eingeschränkt wird.
Die dritte und umfangreichste Reformstufe ist am 01.01.2020 in Kraft getreten.