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Amtsvormundschaften, Amtspflegschaften – Stadt Gera

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Unter dem Begriff Amtsvormundschaft oder Amtspflegschaft versteht man die elterliche Verantwortung für Minderjährige anstelle der leiblichen Eltern vollumfänglich (Amtsvormundschaft) oder Teile der elterlichen Sorge betreffend (Ergänzungspflegschaft).
Gesetzliche Amtsvormundschaft Die gesetzliche Amtsvormundschaft tritt unmittelbar "kraft