Brexit; Aufenthaltsanzeige für britische Staatsangehörige | Stadt Fürth https://www.fuerth.de/service-fuerther-rathaus/dienstleistungen/detail/brexit-aufenthaltsanzeige-fuer-britische-staatsangehoerige-74569/
Britische Staatsangehörige, die am 31. Dezember 2020 in Deutschland wohnen und weiterhin in Deutschland wohnen bleiben, müssen ihren Aufenthalt bei der Ausländerbehörde anzeigen.
Februar 2020 in Kraft getreten.
