Satzung der Stadt Erfurt zur Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen nach §§ 135a bis 135c BauGB | Erfurt.de https://www.erfurt.de/ef/de/rathaus/stadtrecht/satzungen/115698.html
Kostenerstattungsbeträge für die Durchführung von zugeordneten Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden nach den Bestimmungen des Baugesetzbuchs (BauGB) und dieser Satzung erhoben.
nicht barrierefrei Hinweise: Beschluss: 265/98 Bekanntmachung: 15.01.1999 (In Kraft