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Nr. 200 – „Buttermarkt / östlich Vormstegen“ (im Verfahren, d. h. noch nicht in Kraft

https://www.elmshorn.de/Wirtschaft-Stadtentwicklung/Bauen-Planen-/Bauleitplanung/Bebauungspl%C3%A4ne/index.php?La=1&object=tx%2C2326.5298.1&kuo=2&sub=0&NavID=2054.59

Geltungsbereich Norden: Kreuzung Wedenkamp/ Achter de Kö, Teile des südlichen Buttermarkts, Berliner Straße 6 (ant.) Osten: Berliner Straße 14 und 21 (ant.), Schloßstraße 10-12, Schloßstraße (ant. Verkehrsfläche) Süden: Reichenstraße 17 und 19, Rosenstraße (ant. Verkehrsfläche), Osterfeld 2, 2a, 4, 4a, 15, 17, 19, 23 und 27, Vormstegen 39 und 41, Rosenstraße 12, Kreuzung Vormstegen/ Reichenstraße/ Westerstraße Westen: Wedenkamp (ant. Verkehrsfläche), Haus der Technik, Vormstegen (Verkehrsfläche), Westerstraße (ant. Verkehrsfläche) Planungsziele Mit dem Bebauungsplan werden folgende Planungsziele angestrebt: Umsetzung der Sanierungsziele des Rahmenplans Krückau-Vormstegen Schaffung von Planrecht für Neubauten (u. a. Rathaus), Neugestaltung des Buttermarkts und Straßenbaumaßnahmen Schaffung von Planrecht für Wohn-, gebietsverträgliche Gewerbe- und Dienstleistungseinheiten sowie innerstädtische Kernfunktionen Sicherung und Inwertsetzung der bestehenden historischen Bebauung Ausweisung der Verkehrsflächen im Knotenbereich Vormstegen-Klostersande/ Reichenstraße-Westerstraße. Verfahrensstand Der Bebauungsplan Nr. 200 der Stadt Elmshorn wird nach den Vorschriften des Baugesetzbuches im Regelverfahren nach § 8 BauGB aufgestellt. Eine Umweltprüfung und die Erstellung eines Umweltberichtes sind vorgesehen. Der Aufstellungsbeschluss wurde am 30.11.2017 durch den Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt gefasst. Die Öffentlichkeit konnte sich in der Zeit vom 09.02.2018 bis zum 28.02.2018 in der Stadtverwaltung Elmshorn, Schulstraße 15 – 17, über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und innerhalb dieses Zeitraumes schriftlich oder zur Niederschrift zu der Planung äußern. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, wurden ebenfalls über die Ziele und Zwecke der Planung unterrichtet und aufgefordert, sich auch in Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung zu äußern (Scoping). Gemäß den Beschlüssen des Ausschusses für Stadtumbau vom 29.11.2018 wurden für die Bebauungspläne Nr. 200 „Vormstegen und Osterfeld“ und Nr. 201 „Rathaus und Buttermarkt“ bereits Änderungen der Geltungsbereichsabgrenzungen vorgenommen. Nun sollen die beiden Bebauungsplanverfahren aus Gründen der stringenteren und parallelen Entwicklung zu einem gemeinsamen Verfahren zusammengefasst werden. Vor diesem Hintergrund hat der Ausschuss für Stadtumbau am 20.05.2021 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 200 „Buttermarkt / östlich Vormstegen“ beschlossen. Eine Umweltprüfung und die Erstellung eines Umweltberichtes sind vorgesehen. Die Öffentlichkeit konnte sich im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung in der Zeit vom 29.11.2021 bis zum 30.12.2021 über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und innerhalb dieses Zeitraumes schriftlich oder zur Niederschrift zu der Planung äußern. Auf Grundlage des Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Plansicherstellungsgesetz – PlanSiG) erfolgte die Auslegung zum o. g. Bebauungsplan durch Veröffentlichung auf der Internetseite der Stadt Elmshorn. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, waren ebenfalls über die Ziele und Zwecke der Planung unterrichtet und aufgefordert, sich auch in Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung zu äußern (Scoping). Am 29.09.2023 hat der Ausschuss für Stadtumbau den Entwurfs- und Auslegungsbeschuss gefasst. Die Öffentlichkeit konnte sich im Rahmen der formellen Beteiligung in der Zeit vom 19.10.2023 bis zum 20.11.2023 über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und innerhalb dieses Zeitraumes schriftlich oder zur Niederschrift zu der Planung äußern. Auf Grundlage des Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Plansicherstellungsgesetz – PlanSiG) erfolgt die Auslegung des Entwurfs zum o. g.Bebauungsplan einschließlich Begründung und den Gutachten durch Veröffentlichung auf der Internetseite der Stadt Elmshorn. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, waren ebenfalls über die Ziele und Zwecke der Planung unterrichtet und aufgefordert, sich auch in Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung zu äußern (Scoping). Ergänzend dazu lagen die Unterlagen im Zimmer 314 des Rathauses zur allgemeinen Einsichtnahme aus. Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange fand parallel hierzu statt. Zurzeit werden die eingebrachten Anregungen abgewogen und ein Satzungsbeschluss vorbereitet.
Nr. 200 – „Buttermarkt / östlich Vormstegen“ (im Verfahren, d. h. noch nicht in Kraft

Bebauungsplan Nr. 161 – „Erich-Ollenhauer-Weg“ (im Verfahren, d. h. noch nicht in Kraft

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Geltungsbereich Der Geltungsbereich umfasst den Bereich Hans-Böckler-Straße im Norden (Höhe und einschließlich der Hausnummern 13-17, 25 und 29) und der Straße Ramskamp im Süden; östlich der Grundstücke Erich-Ollenhauer-Weg 17, 19, 25 / 25a, 27 und östlich der Grundstücke Bi de Schünkoppel 10, 20, 22-38, 48 sowie westlich und nördlich des Grundstücks Ramskamp 29, nördlich des Grundstücks Ramskamp 35, westlich der Grundstücke Ramskamp 37 und Otto-Hahn-Straße 16-18, westlich der bestehenden Regenrückhaltebecken (auf dem Flurstück 35/66). Geltungsbereich als PDF ansehen … Planungsziele Es werden folgende Planungsziele angestrebt: Ausweisung eines allgemeinen Wohngebietes (WA) mit verdichteter Wohnbebauung im südlichen Bereich sowie aufgelockerten Bebauungsstrukturen im nördlichen Bereich des Quartiers; Errichtung einer Kindertagesstätte und eines Spielplatzes zur Stärkung der sozialen Infrastruktur in diesem Stadtbereich; Sicherung der verkehrlichen Haupterschließung über den Erich-Ollenhauer-Weg und Herstellung attraktiver Wegeverbindungen für den Fuß- und Radverkehr; Erhalt schützenswerter Grünstrukturen; Schaffung einer Fläche mit Regenrückhaltefunktion Verfahrensstand Der Bebauungsplan Nr. 161 der Stadt Elmshorn wird nach den Vorschriften des Baugesetzbuches im Regelverfahren parallel zur 26. Änderung des Flächennutzungsplanes aufgestellt. Eine Umweltprüfung und die Erstellung eines Umweltberichtes sind vorgesehen. Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 161 wurde am 19.09.2019 durch den Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt gefasst. Die Öffentlichkeit konnte sich in der Zeit vom 04.10.2019 bis zum 08.11.2019 in der Stadtverwaltung Elmshorn, Schulstraße 15 – 17, über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und innerhalb dieses Zeitraumes schriftlich und während der Öffnungszeiten zur Niederschrift zu der Planung äußern. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, wurden ebenfalls über die Ziele und Zwecke der Planung unterrichtet und aufgefordert, sich auch in Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung zu äußern (Scoping). Am 10.02.2022 hat der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt einen Änderungsaufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 161 gefasst. Die Öffentlichkeit konnte sich in der Zeit vom 19.04.2022 bis zum 06.05.2022 in der Stadtverwaltung Elmshorn, Schulstraße 15-17 über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und innerhalb dieses Zeitraumes schriftlich oder zur Niederschrift zu der Planung äußern. Auf Grundlage des Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Plansicherstellungsgesetz – PlanSiG) erfolgt die Auslegung der Änderungsaufstellung zum oben genannten Bebauungsplan durch Veröffentlichung auf der Internetseite der Stadt Elmshorn. Ergänzend dazu lagen die Unterlagen im Zimmer 314 des Rathauses zur allgemeinen Einsichtnahme aus. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt wurden, wurden ebenfalls über die Ziele und Zwecke der Planung unterrichtet und aufgefordert, sich auch in Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung zu äußern (Scoping). Am 28.09.2022 fand eine Informationsveranstaltung für Bürger*innen statt. Die Präsentation und das Protokoll können hier eingesehen werden: Am 24.11.2022 hat der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss gefasst. Die Öffentlichkeit konnte sich im Rahmen der formellen Beteiligung in der Zeit vom 09.12.2022 bis zum 18.01.2023 über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und innerhalb dieses Zeitraumes schriftlich oder zur Niederschrift zu der Planung äußern. Auf Grundlage des Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Plansicherstellungsgesetz – PlanSiG) erfolgte die Auslegung des Entwurfs zum oben genannten Bebauungsplan einschließlich Begründung und den Gutachten durch Veröffentlichung auf der Internetseite der Stadt Elmshorn. Ergänzend dazu lagen die Unterlagen im Zimmer 314 des Rathauses, zur allgemeinen Einsichtnahme aus. Die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange fand parallel hierzu statt.
Bebauungsplan Nr. 161 – „Erich-Ollenhauer-Weg“ (im Verfahren, d. h. noch nicht in Kraft