Kampf gegen sexuellen Missbrauch von Kindern: Kommission schafft rechtliche Grundlage für freiwillige Mithilfe von Kommunikationsdiensten – EIZ Niedersachsen https://www.eiz-niedersachsen.de/kampf-gegen-sexuellen-missbrauch-von-kindern-kommission-schafft-rechtliche-grundlage-fuer-freiwillige-mithilfe-von-kommunikationsdiensten/
VorlesenDie Kommission hat heute (Donnerstag) eine Übergangsverordnung vorgeschlagen, damit Kommunikationsdienste weiterhin freiwillig dabei mithelfen können, den sexuellen Missbrauch von Kindern im Internet aufzudecken und zu entfernen. Diese Übergangsmaßnahme ist notwendig, da mit der vollständigen Anwendung des Europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation ab dem 21. Dezember 2020 bestimmte Online-Kommunikationsdienste, wie Webmail oder Messaging-Dienste, in den Anwendungsbereich der e-Privacy-Richtlinie fallen. Diese Richtlinie enthält keine ausdrückliche Rechtsgrundlage für die freiwillige Verarbeitung von Inhalten oder Verkehrsdaten zum Zwecke der Aufdeckung des sexuellem Missbrauchs von Kindern im Internet.
Dezember 2025 in Kraft bleiben.
