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Deutscher Turner-Bund | Startrechte und Jahresmarken

https://www.dtb.de/passwesen/startrechte-und-jahresmarken

Der Verein beantragt für die jeweiligen Wettkämpfer die Startrechte. Mit der Zahlung der Jahresgebühr erwirbt der Verein für den Sportler/die Sportlerin eine Jahresmarke. Dies berechtigt den Sportler/die Sportlerin zur Teilnahme an Wettkämpfen im jeweiligen Wettkampfjahr. Eine Jahresmarke ist immer vom 1.1. bis zum 31.12. eines Kalenderjahres gültig.
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