BMUKN: Verordnung über die Getrenntsammlung und Überwachung von nicht gefährlichen Abfällen mit persistenten organischen Schadstoffen | Gesetze und Verordnungen https://www.bundesumweltministerium.de/gesetz/verordnung-ueber-die-getrenntsammlung-und-ueberwachung-von-nicht-gefaehrlichen-abfaellen-mit-persistenten-organischen-schadstoffen
In der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) wurde eine neue Systematik bei der Einstufung von Abfällen, die persistente organische Schadstoffe (POP) enthalten, als gefährliche Abfälle eingeführt.
März 2016 in Kraft getretenen "Verordnung zur Umsetzung der novellierten Gefährlichkeitskriterien
