BMUKN: Staubgrenzwert für Festbrennstoffkessel https://www.bundesumweltministerium.de/heizen-mit-holz/der-deutsche-staubgrenzwert-fuer-festbrennstoffkessel-ist-weiterhin-gueltig
Die Ökodesign-Verordnung für Festbrennstoffkessel, die seit 1. Januar 2020 europaweit anzuwenden ist, enthält einen Staubgrenzwert für das Inverkehrbringen von Festbrennstoffkesseln, der weniger anspruchsvoll ist als derjenige Staubgrenzwert für den Betrieb von Festbrennstoffkesseln nach der 1. BImSchV, der Verordnung über Kleinfeuerungsanlagen.
Diese Vorschriften sind bereits seit 1.1.2015 in Deutschland in Kraft.
