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BMUKN: Rotterdamer Übereinkommen über das Verfahren der vorherigen Zustimmung nach Inkenntnissetzung für bestimmte gefährliche Chemikalien | Gesetze und Verordnungen

https://www.bundesumweltministerium.de/gesetz/rotterdamer-uebereinkommen-ueber-das-verfahren-der-vorherigen-zustimmung-nach-inkenntnissetzung-fuer-bestimmte-gefaehrliche-chemikalien

Das Rotterdamer Übereinkommen zum internationalen Handel mit bestimmten gefährlichen Chemikalien ist das erste internationale Vertragswerk zum Import und Export von Chemikalien.
Februar 2004 in Kraft, nachdem der fünfzigste Staat sie ratifiziert hatte.