Warnhinweis zum Kleinanlegerschutz https://www.bundesregierung.de/breg-de/schwerpunkte/warnhinweis-zum-kleinanlegerschutz-428938
Nicht alle Unternehmen, die auf dem Finanzmarkt tätig sind, stehen unter staatlicher Aufsicht. Auf dem sogenannten Grauen Kapitalmarkt benötigen Anbieter keine Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht und müssen nur wenige gesetzliche Vorgaben erfüllen. Anleger sind hier besonderen Risiken ausgesetzt. Um dies deutlich zu machen, hat die Bundesregierung Emittenten von Vermögensanlagen dazu verpflichtet, diese mit einem Warnhinweis zu versehen. Wirksam regieren hat überprüft, ob der Warnhinweis in seiner bestehenden Form von Anlegern wahrgenommen und verstanden wird. Dabei zeigte sich, dass der Warnhinweis zwar verstanden, jedoch häufig übersehen wird. Genauere Angaben zur Platzierung und Hervorhebung des Warnhinweises können die Sichtbarkeit und damit die Warnwirkung deutlich verbessern.
Mit den am 22.08.2017 in Kraft getretenen Änderungen des Vermögensanlagengesetzes