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Fiskalvertrag: Stabilität in der Wirtschafts- und Währungsunion

https://www.bundesregierung.de/breg-de/schwerpunkte/fiskalvertrag-stabilitaet-in-der-wirtschafts-und-waehrungsunion-440186

Der Vertrag über Stabilität, Koordinierung und Steuerung in der Wirtschafts- und Währungsunion, kurz als Fiskalvertrag bezeichnet, verpflichtet die 25 Länder der Europäischen Union (EU), die den Vertrag unterzeichnet haben, zu einer nachhaltigen Haushaltskonsolidierung. Die 25 Vertragsländer verankern eine einheitliche Schuldengrenze in ihrem nationalen Recht.
Januar 2013 in Kraft getreten. Deutschland hatte ihn am 27.

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Chronik der Deutschen Einheit: 05.04.1990 | Bundesregierung

https://www.bundesregierung.de/breg-de/schwerpunkte/deutsche-einheit/frei-gewaehlte-volkskammer-konstituiert-sich-441942

Frei gewählte Volkskammer konstituiert sich: Im Ostberliner „Palast der Republik“ wählen die Abgeordneten Sabine Bergmann-Pohl zur Parlamentspräsidentin. Sie ist damit zugleich amtierendes Staatsoberhaupt der DDR.
Verfassungsgrundsätze der DDR, mit denen die sozialistischen Elemente der alten Verfassung außer Kraft

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Warnhinweis zum Kleinanlegerschutz

https://www.bundesregierung.de/breg-de/schwerpunkte/wirksam-regieren/warnhinweis-zum-kleinanlegerschutz-428938

Nicht alle Unternehmen, die auf dem Finanzmarkt tätig sind, stehen unter staatlicher Aufsicht. Auf dem sogenannten Grauen Kapitalmarkt benötigen Anbieter keine Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht und müssen nur wenige gesetzliche Vorgaben erfüllen. Anleger sind hier besonderen Risiken ausgesetzt. Um dies deutlich zu machen, hat die Bundesregierung Emittenten von Vermögensanlagen dazu verpflichtet, diese mit einem Warnhinweis zu versehen. Wirksam regieren hat überprüft, ob der Warnhinweis in seiner bestehenden Form von Anlegern wahrgenommen und verstanden wird. Dabei zeigte sich, dass der Warnhinweis zwar verstanden, jedoch häufig übersehen wird. Genauere Angaben zur Platzierung und Hervorhebung des Warnhinweises können die Sichtbarkeit und damit die Warnwirkung deutlich verbessern.
Mit den am 22.08.2017 in Kraft getretenen Änderungen des Vermögensanlagengesetzes

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