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Verordnung zu den Mindestanforderungen an Sanierungspläne für Institute (MaSanV) | Deutsche Bundesbank

https://www.bundesbank.de/de/aufgaben/bankenaufsicht/einzelaspekte/sanierung-und-abwicklung/masanv-598748

Die MaSanV enthält nähere Bestimmungen über die Anforderungen an die Ausgestaltung von Sanierungsplänen, über den Inhalt vereinfachter Anforderungen an Sanierungspläne sowie zu Antragstellung, Voraussetzungen und Ausgestaltung von Sanierungsplänen durch institutsbezogene Sicherungssysteme.
MaSanV) wurde am 31.03.2020 im Bundesgesetzblatt verkündet und ist am 01.04.2020 in Kraft

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