Brexit-bezogene Informationen für Finanzinstitute | Deutsche Bundesbank https://www.bundesbank.de/de/aufgaben/bankenaufsicht/einzelaspekte/brexit-bezogene-informationen-fuer-finanzinstitute/brexit-bezogene-informationen-fuer-finanzinstitute-597826
Zum 31. Januar 2020 hat das Vereinigte Königreich die Europäische Union (EU) verlassen. Wie im Austrittsabkommen vereinbart, hat zur gleichen Zeit eine Übergangsfrist begonnen, die bis zum 31. Dezember 2020 befristet ist. Vorerst ändert sich damit für Finanzintermediäre nichts. Allerdings sollten betroffene Finanzintermediäre diesen Zeitraum nutzen, um sich angemessen auf die Zeit nach dem Ende der Übergangsphase vorzubereiten.
Januar 2021 zunächst vorläufig in Kraft treten.