Dein Suchergebnis zum Thema: Kraft

Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) | Bezirksregierung Düsseldorf

https://www.brd.nrw.de/themen/umwelt-natur/wasser/wassergefaehrdende-stoffe-awsv/anlagen-zum-umgang-mit-wassergefaehrdenden-stoffen

Bei wassergefährdenden Stoffen handelt es sich um feste, flüssige und gasförmige Stoffe und Gemische, die geeignet sind dauernd oder in einem nicht unerheblichen Ausmaß nachteilige Veränderungen der
August 2017 in Kraft und löst die bisher geltenden Länderverordnungen (VAwS in NRW

Dezernat 53: Immissionsschutz – einschl. anlagenbezogener Umweltschutz -, Koordinierung Regional-Initiative Wind | Bezirksregierung Düsseldorf

https://www.brd.nrw.de/Ueber-uns/Organisationsstruktur/Abteilung-5-Umwelt-Arbeitsschutz/Dezernat-53-Immissionsschutz

Unter Immissionsschutz versteht man somit alle Maßnahmen zur Verhinderung schädlicher Immissionen, das sind solche, die nach Art, Ausmaß oder Dauer geeignet sind, Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen für die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft herbeizuführen.
Die weniger komplexen Anlagen sind nach In-Kraft-Treten der Verwaltungsreform von

Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) – Grundwasser | Bezirksregierung Düsseldorf

https://www.brd.nrw.de/themen/umwelt-natur/wasserwirtschaft/grundwasser-und-wasserversorgung/wasserrahmenrichtlinie-wrrl

Jede Benutzung eines Gewässers bedarf nach § 8 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) einer behördlichen Erlaubnis oder Bewilligung. Als Benutzung im Sinne des WHG gelten nach § 9 Absatz 2 Satz 1 Ziffer 2 auch
Wasserrahmenrichtlinie ist ein Instrument der Europäischen Gemeinschaft und seit Dezember 2000 in Kraft