Hafensicherheit | Bezirksregierung Düsseldorf https://www.brd.nrw.de/Themen/Ordnung-Sicherheit/Hafensicherheit
Die Hauptaufgabe in der Hafensicherheit ist die präventive, nicht polizeiliche Gefahrenabwehr in Hafenanlagen und Häfen mit Seeschiffsverkehr. Dies bedeutet konkret die Prüfung und Sicherstellung der Umsetzung von Maßnahmen zur Erhöhung der Gefahrenabwehr in diesem Zusammenhang beispielsweisedurch vor Ort Kontrollen.
Dezember 2005 in Kraft getreten ist.
