Dein Suchergebnis zum Thema: Kraft

Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) – Grundwasser | Bezirksregierung Düsseldorf

https://www.brd.nrw.de/themen/umwelt-natur/wasserwirtschaft/grundwasser-und-wasserversorgung/wasserrahmenrichtlinie-wrrl

Jede Benutzung eines Gewässers bedarf nach § 8 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) einer behördlichen Erlaubnis oder Bewilligung. Als Benutzung im Sinne des WHG gelten nach § 9 Absatz 2 Satz 1 Ziffer 2 auch
Wasserrahmenrichtlinie ist ein Instrument der Europäischen Gemeinschaft und seit Dezember 2000 in Kraft

Planen & Bauen | Bezirksregierung Düsseldorf

https://www.brd.nrw.de/Themen/Planen-Bauen

Juristen, Ingenieure, Stadtplaner und viele weitere Expertinnen und Experten bringen ihr Wissen ein. Eines der zentralen Steuerungsinstrumente ist dabei der Regionalplan, in welchem sich die Weichenstellungen des Regionalrates für die Flächen in seinem Planungsgebiet wiederfinden. Die Bauaufsicht und Bauleitplanung haben einzelne Objekte im Fokus, während bei der Bodenordnung vor allem die Flurbereinigung eine Rolle spielt.
April 1971 trat das Gesetz zum Schutz vor  Fluglärm in Kraft; zum 31.

Förderung der Vernetzten Mobilität und des Mobilitätsmanagements (FöRi-MM) | Bezirksregierung Düsseldorf

https://www.brd.nrw.de/Themen/Verkehr/Strassenverkehr/Foerderung-der-Vernetzten-Mobilitaet-und-des-Mobilitaetsmanagements

Bezeichnung Förderprogramm Förderung der Vernetzten Mobilität und des Mobilitätsmanagements (FöRi-MM) Wer wird gefördert? Zuwendungsempfänger sind Kreise, kreisangehörige und kreisfreie Städte und
Die Richtlinien sind zum 01.07.2025 in Kraft getreten und ersetzen die FöRi-MM vom

69. Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Düsseldorf (GEP 99) im Gebiet des Kreises Kleve | Bezirksregierung Düsseldorf

https://www.brd.nrw.de/themen/planen-bauen/regionalplan/aenderungen-des-regionalplanes-duesseldorf-rpd/69-aenderung-des

Virtueller Gewerbeflächenpool Der virtuelle Gewerbeflächenpool im Kreis Kleve stellt ein Modellprojekt einer neuartigen regionalplanerischen Steuerung von Gewerbeflächen dar. Ziel des
und Verordnungsblatt (GV.NRW Nr. 22 vom 28.10.2011, S. 496) ist die Änderung in Kraft