Einbau von Recyclingmaterial und Bodenaushub | Bezirksregierung Düsseldorf https://www.brd.nrw.de/Themen/Umwelt-Natur/Wasserwirtschaft/Grundwasser-und-Wasserversorgung/Einbau-von-Recyclingmaterial
Jede Benutzung eines Gewässers bedarf nach § 8 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) einer behördlichen Erlaubnis oder Bewilligung. Als Benutzung im Sinne des WHG gelten nach § 9 Absatz 2 Satz 1 Ziffer 2 auch
sollen, unterscheiden sich die daran geknüpften Anforderungen der zum 01.08.2023 in Kraft