Anerkennung der Berufsbezeichnung „Ingenieur / Ingenieurin“ | Bezirksregierung Düsseldorf https://www.brd.nrw.de/Themen/Kommunales/Handel-Handwerk-Gewerbe/Anerkennung-der-Berufsbezeichnung-Ingenieur-Ingenieurin
In der Bundesrepublik Deutschland ist die Berufsbezeichnung „Ingenieur/Ingenieurin“ durch gesetzliche Regelungen der Bundesländer geschützt. Die Führung der Berufsbezeichnung ist eine Form der
Ingenieurkammer-Bau Nordrhein-Westfalen werden möchten, besteht nach der am 31.08.2018 in Kraft