BMUV: Wirkstoff und Produkt https://www.bmuv.de/themen/chemikaliensicherheit/biozide/strenge-regelungen-fuer-biozide/wirkstoff-und-produkt
Die Biozidverordnung vom 22. Mai 2012, die für alle Mitgliedsstaaten der Europäischen Union gilt, definiert Biozide, ein Synonym für Biozidprodukte, wie folgt: Ein Biozidprodukt ist „[…] jegliches Gemisch, […] das dazu bestimmt ist, auf andere Art als durch bloße physikalische oder mechanische Einwirkung Schadorganismen zu zerstören, abzuschrecken, unschädlich zu machen, ihre Wirkung zu verhindern oder sie in anderer Weise zu bekämpfen;“.
Mittel, die ihre Wirkung über physikalische Kräfte entfalten, sind somit keine Biozide