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Veröffentlichung nach § 6 Abs. 1 Bundesgremienbesetzungsgesetz – BMFSFJ

https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/ministerium/behoerden-beauftragte-beiraete-gremien/veroeffentlichung-nach-6-abs-1-bundesgremienbesetzungsgesetz-99464

Die Veröffentlichung nach dem Bundesgremienbesetzungsgesetz schafft Transparenz und soll die Fortschritte des Bundes über die Besetzung der Gremien mit Frauen und Männern abbilden.
Mai 2015 in Kraft getreten und als Artikel 1 im Gesetz für die gleichberechtigte