Gesetz zur Einführung einer Teilzeitmöglichkeit in den Jugendfreiwilligendiensten sowie im Bundesfreiwilligendienst für Personen vor Vollendung des 27. Lebensjahres – BMFSFJ https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/service/gesetze/gesetz-zur-einfuehrung-einer-teilzeitmoeglichkeit-in-den-jugendfreiwilligendiensten-sowie-im-bundesfreiwilligendienst-fuer-personen-vor-vollendung-des-27-lebensjahres-131552
Für unter 27-Jährige wird es zukünftig möglich sein, einen Freiwilligendienst in Teilzeit zu absolvieren.
Mai ist es in Kraft getreten.