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Gestaffelter Mutterschutz bei Fehlgeburten in Kraft getreten – BMBFSFJ

https://www.bmbfsfj.bund.de/bmbfsfj/aktuelles/alle-meldungen/gestaffelter-mutterschutz-bei-fehlgeburten-in-kraft-getreten-265316

Abhängig beschäftigte Frauen haben nun die Möglichkeit, eine Schutzfrist nach einer Fehlgeburt ab der 13. Schwangerschaftswoche in Anspruch zu nehmen. Die neuen Staffelungen betragen zwischen zwei und acht Wochen.
Schwangerschaftswoche Gestaffelter Mutterschutz bei Fehlgeburten in Kraft getreten