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Corona-Landesverordnungen für Einrichtungen der Eingliederungshilfe neu erlassen und Verordnung für Betrieb anerkannter Werkstätten für behinderte Menschen geändert . Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit des Landes Rheinland-Pfalz

https://mwg.rlp.de/service/pressemitteilungen/detail/corona-landesverordnungen-fuer-einrichtungen-der-eingliederungshilfe-neu-erlassen-und-verordnung-fuer-betrieb-anerkannter-werkstaetten-fuer-behinderte-menschen-geaendert

Die „Landesverordnung zur Verhinderung der Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 in Einrichtungen der Eingliederungshilfe nach den §§4 und 5 des Landesgesetzes über Wohnformen und Teilhabe sowie in Wohnangeboten über Tag und Nacht für minderjährige Menschen mit Behinderungen“ sowie die „Zweite Landesverordnung zur Änderung der Landesverordnung über den Betrieb anerkannter Werkstätten für behinderte Menschen und anderer Angebote für Menschen mit Behinderungen“ wurde verkündet.
Mai 2021 in Kraft und mit Ablauf des 30. Juni 2021 außer Kraft.