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Erprobungsparagraf tritt in Kraft: Ministerium für Kultus Baden-Württemberg

https://km.baden-wuerttemberg.de/de/service/pressemitteilung/pid/erprobungsparagraf-tritt-in-kraft-1

Der sogenannte Erprobungsparagraf ist ab 9. Dezember 2023 geltendes Recht. Damit können Träger von Kindertageseinrichtungen passende Lösungen entwickeln und erproben, um den Bedürfnissen der Kinder, Eltern und des Kita-Personals gerecht zu werden.
entwickeln.“ 105 Millionen Euro vom Land für den Ausbau von Kita-Betreuungsplätzen In Kraft

Corona-Verordnungen für Sport sowie für Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen angepasst: Ministerium für Kultus Baden-Württemberg

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Das Kultusministerium hat die Corona-Verordnungen für Sport sowie für Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen an die Regelungen der neuen Corona-Verordnung des Landes angepasst. Insbesondere wurde die Systematik der Basis-, Warn- und Alarmstufe übernommen.
September) in Kraft.

105 Millionen Euro für den Ausbau von Kita-Betreuungsplätzen: Ministerium für Kultus Baden-Württemberg

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Das Land stellt einmalig Mittel in Höhe von bis zu 105 Millionen Euro zur Verfügung, um Investitionsmaßnahmen in Kindertageseinrichtungen und in die Kindertagespflege zu fördern. Jetzt ist die Anhörung zur Förderrichtlinie gestartet.
Förderung investiver Maßnahmen in der Kindertagesbetreuung ist im Dezember 2023 in Kraft