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Richtlinie zur Förderung der Niederlassung freiberuflicher Hebammen (Niederlassungsförderung) | familie.hessen.de

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Durch die Niederlassungsförderung soll freiberuflichen Hebammen der Einstieg in den Beruf oder die Wiederaufnahme ihrer Berufstätigkeit nach einer Auszeit erleichtert werden.
August 2024 in Kraft und mit Ablauf des 31. Dezember 2027 außer Kraft.