BMJV – Pressemitteilungen – Zweites Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Einsetzung eines Nationalen Normenkontrollrates (NKR) https://www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/DE/2022_Nationaler_Normenkontrollrat.html?nn=110490
Beim Bundeskanzleramt ist ein Nationaler Normenkontrollrat (NKR) eingerichtet. Nach dem Organisationserlass des Bundeskanzlers vom 8. Dezember 2021 werden dem Bundesministerium der Justiz aus dem Geschäftsbereich des Bundeskanzleramtes die Zuständigkeiten für die Geschäftsstelle für Bürokratieabbau, für bessere Rechtsetzung und für den Normenkontrollrat übertragen.
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