Dein Suchergebnis zum Thema: Korruption

BMJV – Broschüren und Infomaterial – Strafrechtliche Rehabilitierung

https://www.bmjv.de/SharedDocs/Publikationen/DE/Fachpublikationen/2023_Strafrechtliche_Rehabilitierung.html?nn=110568

Das Rehabilitierungsverfahren dient der Überprüfung von rechtsstaatswidrigen strafrechtlichen Maßnahmen der DDR-Justiz und der Überprüfung anderer rechtsstaatswidriger Entscheidungen über Freiheitsentzug. Rechtsgrundlage der Rehabilitierung ist das Strafrechtliche Rehabilitierungsgesetz (StrRehaG). Damit soll den Betroffenen geholfen werden, die Opfer einer politisch motivierten Strafverfolgungsmaßnahme im Beitrittsgebiet geworden sind.
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BMJV – Broschüren und Infomaterial – Bericht über die Evaluierung der weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens

https://www.bmjv.de/SharedDocs/Publikationen/DE/Fachpublikationen/2024_Evaluation_RSB-Reform.html?nn=110568

Bericht des Bundesministeriums der Justiz gemäß Artikel 107a EGInsO zu der Frage, wie sich die Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens von sechs auf drei Jahre auf das Antrags-, Zahlungs- und Wirtschaftsverhalten von Verbraucherinnen und Verbrauchern ausgewirkt hat. Der Bericht geht auch auf etwaige Hindernisse ein, die von den bestehenden Möglichkeiten der Speicherung insolvenzbezogener Informationen durch Auskunfteien für einen wirtschaftlichen Neustart nach Erteilung der Restschuldbefreiung ausgehen. Der Bericht ist dem Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages übermittelt worden.
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BMJV – Broschüren und Infomaterial – Praxishinweise zum Verhältnis von Psychotherapie und Strafverfahren

https://www.bmjv.de/SharedDocs/Publikationen/DE/Fachpublikationen/Praxishinweise_Psychotherapie.html?nn=110568

Die vom Bundesministerium der Justiz eingesetzte interdisziplinäre Expertinnen- und Expertengruppe „Psychotherapie und Glaubhaftigkeit“ hat Praxishinweise zum Verhältnis von Psychotherapie und Strafverfahren erarbeitet. Die vorliegenden Praxishinweise sind vornehmlich als Orientierung für Staatsanwaltschaft, Polizei und Justiz bestimmt. Insbesondere mit Blick auf die richterliche Unabhängigkeit ergeben sich selbstverständlich keine rechtlichen Verpflichtungen aus diesen Praxishinweisen. Darüber hinaus bieten die Praxishinweise auch allen anderen Berufsgruppen und Akteurinnen und Akteuren eine fundierte Informationsgrundlage im Umgang mit psychisch belasteten Zeuginnen und Zeugen, deren Aussagen im Strafverfahren als Beweismittel verwendet werden sollen.
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BMJV – Zitate – Praxishinweise zum Verhältnis von Psychotherapie und Strafverfahren

https://www.bmjv.de/SharedDocs/Publikationen/DE/Fachpublikationen/Praxishinweise_Psychotherapie.html?nn=110584

Die vom Bundesministerium der Justiz eingesetzte interdisziplinäre Expertinnen- und Expertengruppe „Psychotherapie und Glaubhaftigkeit“ hat Praxishinweise zum Verhältnis von Psychotherapie und Strafverfahren erarbeitet. Die vorliegenden Praxishinweise sind vornehmlich als Orientierung für Staatsanwaltschaft, Polizei und Justiz bestimmt. Insbesondere mit Blick auf die richterliche Unabhängigkeit ergeben sich selbstverständlich keine rechtlichen Verpflichtungen aus diesen Praxishinweisen. Darüber hinaus bieten die Praxishinweise auch allen anderen Berufsgruppen und Akteurinnen und Akteuren eine fundierte Informationsgrundlage im Umgang mit psychisch belasteten Zeuginnen und Zeugen, deren Aussagen im Strafverfahren als Beweismittel verwendet werden sollen.
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BMJV – Broschüren und Infomaterial – Strafrechtspflege in Deutschland – Fakten und Zahlen

https://www.bmjv.de/SharedDocs/Publikationen/DE/Fachpublikationen/Strafrechtspflege_in_Deutschland_8_Aufl.html?nn=110568

Die Publikation Strafrechtspflege in Deutschland will einen Überblick über die wichtigsten Daten im Bereich der Strafrechtspflege geben. Sie ist für die Information einer breiten Öffentlichkeit gedacht und muss deshalb wegen der gebotenen Kürze auf manche Einzelheit und auf die Auseinandersetzung mit der wissenschaftlichen Literatur verzichten. Wer sich für die Hintergründe der statistischen Entwicklung interessiert, sei auf den Ersten, Zweiten und Dritten Periodischen Sicherheitsbericht, alle herausgegeben von den Bundesministerien des Innern und der Justiz, hingewiesen.
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BMJV – Broschüren und Infomaterial – Praxishinweise zum Verhältnis von Psychotherapie und Strafverfahren

https://www.bmjv.de/SharedDocs/Publikationen/DE/Fachpublikationen/Praxishinweise_Psychotherapie.html

Die vom Bundesministerium der Justiz eingesetzte interdisziplinäre Expertinnen- und Expertengruppe „Psychotherapie und Glaubhaftigkeit“ hat Praxishinweise zum Verhältnis von Psychotherapie und Strafverfahren erarbeitet. Die vorliegenden Praxishinweise sind vornehmlich als Orientierung für Staatsanwaltschaft, Polizei und Justiz bestimmt. Insbesondere mit Blick auf die richterliche Unabhängigkeit ergeben sich selbstverständlich keine rechtlichen Verpflichtungen aus diesen Praxishinweisen. Darüber hinaus bieten die Praxishinweise auch allen anderen Berufsgruppen und Akteurinnen und Akteuren eine fundierte Informationsgrundlage im Umgang mit psychisch belasteten Zeuginnen und Zeugen, deren Aussagen im Strafverfahren als Beweismittel verwendet werden sollen.
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BMJV – Digitalisierungsvorhaben der Länder – E-Justice Rat: Strategie für den Einsatz von künstlicher Intelligenz in der Justiz

https://www.bmjv.de/SharedDocs/Publikationen/DE/Fachpublikationen/2025_KI_Strategie.html?nn=178636

Mit der flächendeckenden Einführung der eAkte macht die Justiz einen großen Schritt in Richtung Digitalisierung. Zu den nächsten Schritten wird auch der Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) zählen. KI hat das Potential, den Zugang zu den Gerichten zu erleichtern, die Justiz bei der Erledigung von Verfahren effektiv zu unterstützen, Geschäftsprozesse zu optimieren und damit das Vertrauen in den Rechtsstaat zu stärken. Die verabschiedete KI-Strategie bildet den Kompass für die Einführung maßgeschneiderter Lösungen in der Justiz.
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BMJV – Broschüren und Infomaterial – Bericht über die Evaluierung der weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens

https://www.bmjv.de/SharedDocs/Publikationen/DE/Fachpublikationen/2024_Evaluation_RSB-Reform.html

Bericht des Bundesministeriums der Justiz gemäß Artikel 107a EGInsO zu der Frage, wie sich die Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens von sechs auf drei Jahre auf das Antrags-, Zahlungs- und Wirtschaftsverhalten von Verbraucherinnen und Verbrauchern ausgewirkt hat. Der Bericht geht auch auf etwaige Hindernisse ein, die von den bestehenden Möglichkeiten der Speicherung insolvenzbezogener Informationen durch Auskunfteien für einen wirtschaftlichen Neustart nach Erteilung der Restschuldbefreiung ausgehen. Der Bericht ist dem Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages übermittelt worden.
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