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BMJV – Broschüren und Infomaterial – Das Vormundschaftsrecht

https://www.bmjv.de/SharedDocs/Publikationen/DE/Broschueren/Vormundschaftsrecht.html?nn=110568

Es sind Schicksale, die uns besonders nahegehen: Kinder, die ihre Eltern verloren haben, von ihnen alleingelassen worden sind oder deren Eltern schlicht nicht in der Lage sind, sich ausreichend um sie zu kümmern. In solchen Fällen springt der Staat ein und stellt den Kindern einen Vormund zur Seite. Die Rechtsbeziehung zwischen diesen Kindern, den Mündeln, und dem Vormund sowie das Verhältnis der beiden zum Staat ist im Vormundschaftsrecht geregelt, das am 1. Januar 2023 in neuer Form in Kraft tritt.
Bilanzrecht Handelsregister Frauenquote Wirtschaftskriminalität und Korruption

BMJV – Broschüren und Infomaterial – Verbraucherschlichtung – Ein Leitfaden

https://www.bmjv.de/SharedDocs/Publikationen/DE/Broschueren/Verbraucherschlichtung.html?nn=110568

Verbraucherschlichtung ist eine gute Sache: Streiten sich Verbraucherinnen oder Verbraucher mit einem Unternehmen, können sie den Gang zum Gericht vermeiden, wenn im Schlichtungsverfahren eine einvernehmliche Lösung erzielt wird. Unternehmen leisten mit ihrer Teilnahme an der Verbraucherschlichtung einen Beitrag zur Kundenzufriedenheit. Und die streitenden Parteien sparen darüber hinaus viel Geld. Denn Verbraucherschlichtung ist für die Verbraucherinnen und Verbraucher kostenlos und für die Unternehmen kostengünstig. Hinweis: Seit dem 20. März 2025 können keine Beschwerden mehr auf der OS-Plattform eingereicht werden. Die Broschüre wird derzeit diesbezüglich überarbeitet.
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BMJV – Broschüren und Infomaterial – Das Vormundschaftsrecht

https://www.bmjv.de/SharedDocs/Publikationen/DE/Broschueren/Vormundschaftsrecht.html

Es sind Schicksale, die uns besonders nahegehen: Kinder, die ihre Eltern verloren haben, von ihnen alleingelassen worden sind oder deren Eltern schlicht nicht in der Lage sind, sich ausreichend um sie zu kümmern. In solchen Fällen springt der Staat ein und stellt den Kindern einen Vormund zur Seite. Die Rechtsbeziehung zwischen diesen Kindern, den Mündeln, und dem Vormund sowie das Verhältnis der beiden zum Staat ist im Vormundschaftsrecht geregelt, das am 1. Januar 2023 in neuer Form in Kraft tritt.
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